Krankenversicherung für internationale Studenten in Deutschland

ausländer studentenWenn Sie sich endlich Ihren Traum vom Studium in Deutschland als internationaler Student erfüllt
haben, ist der Abschluss einer studentischen Krankenversicherung eine der Grundvoraussetzungen,
damit dies auch langfristig so bleibt.
Durch die Krankenversicherung für ausländische Studierende in Deutschland erhalten Sie von der
Hochschule Ihrer Wahl die endgültige Zulassung und Genehmigung für den Studienbeginn, außerdem
übernimmt sie alle medizinischen Kosten. Sie können sich auf Ihr Studium konzentrieren und
brauchen sich keine Sorgen machen, ob Sie in der nächsten Grippesaison krank werden, da Sie Ihre
Arztrechnungen nicht bezahlen müssen.

Es gibt zwei mögliche Krankenversicherungen für ausländische Studenten in Deutschland:

  • die obligatorische/öffentliche Krankenversicherung und
  • die private Krankenversicherung.

Die meisten ausländischen Studierenden in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert
(gesetzliche Krankenversicherung). Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
sind unter anderem:

  • Gastwissenschaftler
  • Doktoranden,
  • Stipendiaten (ohne Arbeitsvertrag),
  • College-Studenten,
  • Teilnehmer an Sprachkursen,
  • Schüler ab 30 Jahren und die seit mehr als 14 Semestern in Deutschland studieren.

Wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen, dann müssen Sie eine private Krankenversicherung
abschließen.

Krankenversicherung für ausländische Besucher/Touristen in Deutschland

Ob Sie nun eine Besichtigungstour planen, Verwandte besuchen, an einer Geschäftskonferenz
teilnehmen oder mit einem Rucksack durch Europa touren möchten – es ist wahrscheinlich, dass Sie
zuerst prüfen müssen, was Sie benötigen, um in das Land, das Sie besuchen, einzureisen. Bevor Sie
Ihre Erkundungsreise nach Deutschland oder Europa planen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie ein
Schengen-Visum benötigen. Wenn ja, dann müssen Sie jeden Hinweis und jede Anweisung befolgen,
um die notwendigen Dokumente einzureichen und zu beschaffen.

Mit dem Schengen-Visum können Sie Europa für einen so genannten „Kurzaufenthalt“ besuchen. Das
bedeutet, dass Sie für bis zu 90 Tage in 26 europäische Länder reisen können. Das ist genug für alle,
die eine Geschäftsreise machen wollen oder auf Geschäftsreise sind. Eine der Voraussetzungen für
den Erhalt des Schengen-Visums ist jedoch eine ordnungsgemäße Krankenversicherung in
Deutschland.
Die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Land legt fest, dass eine
Krankenversicherung für alle Ausländer, die das Land besuchen, obligatorisch ist und dass Ihre
Krankenversicherung eine Mindestdeckung von 30.000 € für medizinische Behandlungen vorsieht.

Die Reiseversicherung für Deutschland deckt mit Sicherheit alle medizinischen Notfälle und Unfälle,
die Sie haben könnten und ist einfach und erschwinglich.
Wenn Sie Tipps und Inspirationen für eine Reise nach oder durch Europa benötigen, werden Sie hier
fündig.

Krankenversicherung für Ausländer in der BRD