Die Versicherer Lloyd’s Insurance Company und Arch Insurance (EU) DAC haben vor kurzem vor dem Londoner High Court die Deckung von Schäden durch Kriegsrisiken im Fall der Explosion der Nord Stream-Pipeline abgelehnt.

Das Nord Stream-Unternehmen fordert von seinen Versicherern über 400 Millionen Euro (427 Millionen US-Dollar) für Schäden, die durch Explosionen verursacht wurden, bei denen Pipelines zerbrachen, die 2022 russisches Gas nach Deutschland transportieren sollten.

In ihrer schriftlichen Verteidigung machten sowohl Lloyd’s als auch Arch geltend, dass ihre Policen keine Schäden abdecken, die direkt oder indirekt durch Krieg, militärische Aktionen oder die Detonation von Sprengstoffen verursacht wurden.

Die Versicherer erklärten außerdem, dass sie keine Deckung für Schäden übernehmen, die auf staatliche Anordnungen zurückzuführen sind.

Sowohl in Schweden, das seine Ermittlungen zu dem Vorfall zuvor eingestellt hatte, als auch in Deutschland wurden an der Bruchstelle der Pipeline Beweise für Sprengstoff gefunden, die auf einen vorsätzlichen Akt hindeuten.

Die Nord Stream AG, Gazprom, Lloyd’s und Arch haben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf Anfragen zur Stellungnahme reagiert.

Von Konflikten und Verlusten

Der anhaltende Konflikt zwischen Russland und dem Westen über Moskaus Engagement in der Ukraine hat dazu geführt, dass beide Parteien Anschuldigungen austauschen.

Russland hat jegliche Beteiligung an den Pipelineexplosionen bestritten, während die westlichen Mächte in ihren Dementis ebenso standhaft geblieben sind.

Bislang hat sich noch kein Verantwortlicher für den Vorfall herauskristallisiert.

Der Streit zwischen den Versicherern und Nord Stream zeigt, wie wichtig es ist, die Versicherungsbedingungen zu verstehen, insbesondere wenn es um potenzielle Kriegsrisiken geht.

Versicherer nehmen häufig Kriegsausschlüsse oder -beschränkungen in ihre Policen auf, um Risiken im Zusammenhang mit geopolitischer Instabilität zu mindern.

Privatversicherungskunden können aus diesem Vorfall lernen, indem sie ihre eigenen Policen sorgfältig prüfen und etwaige Bedenken mit ihren Versicherungsanbietern besprechen, um eine angemessene Deckung sicherzustellen.

Nord Stream-Versicherer bekräftigen „keine Deckung“ für Kriegsrisiken in High Court-Anträgen